Welche Regelung gilt für Laichschonbezirke in den Binnengewässern ?
Warum · KI-ErklärungIn den Binnengewässern Mecklenburg-Vorpommerns dient dieser Schutzzeitraum dem ungestörten Ablaichen der Fische im Frühjahr. Vom 1. April bis zum 31. Mai ist der Fischfang in diesen Bereichen deshalb gesetzlich vollkommen untersagt. Außerhalb dieser festgelegten Spanne ist das Angeln dort unter Einhaltung der sonstigen Bestimmungen wieder möglich.