Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1044

Welche Regelung gilt für Fischschonbezirke in den Meerengen der Küstengewässer ?

AIn Fischschonbezirken ist ganzjährig jeglicher Fischfang verboten. · richtig
BIn Fischschonbezirken ist vom 1. April bis 31. Mai jeglicher Fischfang verboten.
CIn Fischschonbezirken gilt ein Fischereiverbot nur für Berufsfischer, Angler dürfen Fische fangen
Warum · KI-ErklärungIn den gesetzlich ausgewiesenen Fischschonbezirken der Meerengen gilt ein ganzjähriges, vollständiges Fangverbot. Diese Regelung dient dem dauerhaften Schutz der wandernden Fische und betrifft Angler sowie Berufsfischer gleichermaßen.