Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 983

Welches gesetzliche Mindestmaß hat die Scholle in den Küstengewässern M-V ?

A23 cm
B25 cm · richtig
C28 cm
Warum · KI-ErklärungIn den Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern gilt für die Scholle ein gesetzliches Mindestmaß von 25 cm. Fängst du eine kleinere Scholle, musst du sie schonend zurücksetzen, damit sich der Bestand durch das Heranwachsen junger Fische fortpflanzen kann.