Welches gesetzliche Mindestmaß hat die Scholle in den Küstengewässern M-V ?
Warum · KI-ErklärungIn den Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern gilt für die Scholle ein gesetzliches Mindestmaß von 25 cm. Fängst du eine kleinere Scholle, musst du sie schonend zurücksetzen, damit sich der Bestand durch das Heranwachsen junger Fische fortpflanzen kann.