Welche Fischart hat ein gesetzliches Mindestmaß von 60 cm in den Küstengewässern M-V ?
Warum · KI-ErklärungIn den Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern gilt für den Lachs ein gesetzliches Mindestmaß von 60 cm, um den Laichbestand dieser Großsalmoniden zu schützen. Für Meerforelle und Hecht gelten in diesen Gewässern geringere Mindestmaße von jeweils 45 cm.