Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 969

Welche Regelung gilt für Laichschonbezirke in den Küstengewässern ?

AIn Laichschonbezirken ist ganzjährig jeglicher Fischfang verboten.
BIn Laichschonbezirken ist vom 1. April bis 31. Mai jeglicher Fischfang verboten. · richtig
CIn Laichschonbezirken gilt ein Fischereiverbot nur für Berufsfischer, Angler dürfen Fische fangen.
Warum · KI-ErklärungIn den Küstengewässern dienen Laichschonbezirke dem ungestörten Fortbestand der Fischbestände während der Hauptfortpflanzungszeit. Daher gilt in diesen Bereichen vom 1. April bis zum 31. Mai ein generelles Fischfangverbot. Dieses Verbot gilt ausnahmslos für alle Personen, sodass auch Angler dort in diesem Zeitraum nicht fischen dürfen.