Welche Regelung gilt für Laichschonbezirke in den Küstengewässern ?
Warum · KI-ErklärungIn den Küstengewässern dienen Laichschonbezirke dem ungestörten Fortbestand der Fischbestände während der Hauptfortpflanzungszeit. Daher gilt in diesen Bereichen vom 1. April bis zum 31. Mai ein generelles Fischfangverbot. Dieses Verbot gilt ausnahmslos für alle Personen, sodass auch Angler dort in diesem Zeitraum nicht fischen dürfen.