Welche Schonzeit hat der Steinbutt gemäß KüFVO in den Küstengewässern M-V?
Warum · KI-ErklärungIn den Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern ist der Steinbutt gemäß der Küstenfischereiverordnung vom 1. Juni bis zum 31. Juli geschont. Dieser Zeitraum schützt die Fische während ihrer Hauptlaichzeit im Frühsommer. Außerhalb dieser festgelegten Spanne darfst du den Steinbutt unter Beachtung des Mindestmaßes beangeln.