Welche Schonzeit hat die Meerforelle gemäß KüFVO in den Küstengewässern M-V?
Warum · KI-ErklärungIn den Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern gilt für die Meerforelle die gesetzliche Schonzeit vom 15. September bis zum 14. Dezember. Diese Regelung der Küstenfischereiverordnung schützt die Fische während ihres herbstlichen Aufstiegs in die Laichgewässer. In diesem Zeitraum gefangene Meerforellen musst du daher unverzüglich und schonend zurücksetzen.