Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Gewässerkunde · Frage 732

Welche Aussage ist über die Durchführung von Besatzmaßnahmen richtig ?

Ajeder darf sie durchführen
Bnur der Fischereiberechtigte darf sie durchführen · richtig
CNur der Erlaubnisscheininhaber darf sie durchführen
Warum · KI-ErklärungFischbesatz greift tief in das Ökosystem eines Gewässers ein und darf deshalb ausschließlich durch den Fischereiberechtigten oder in dessen Auftrag erfolgen. Als Erlaubnisscheininhaber bist du nur zum Angeln berechtigt, nicht aber zur eigenmächtigen Hege oder zum Einsetzen von Fischen. So wird sichergestellt, dass Besatzmaßnahmen fachgerecht und an den jeweiligen Gewässerzustand angepasst sind.