In wessen Eigentum stehen wildlebende Fische in nicht geschlossenen Gewässern?
WarumIn nicht geschlossenen Gewässern, also solchen, die eine natürliche Verbindung zu anderen Gewässern haben, gelten wildlebende Fische rechtlich als herrenlos. Das bedeutet, sie gehören niemandem, solange sie sich in ihrem natürlichen Lebensraum befinden. Erst durch das rechtmäßige Fangen gehen sie in das Eigentum des Fängers über, sofern dieser dazu berechtigt ist.