Fischerprüfung Brandenburg · Einschlägige Rechtsvorschriften · Frage 596

Wer sich widerrechtlich Fische aus Teichen aneignet, begeht ...

ADiebstahl? · richtig
BFischwilderei?
CUnterschlagung?
WarumDas unbefugte Aneignen von Fischen aus Teichen, die sich in Privatbesitz befinden, wird rechtlich als Entwendung von Eigentum betrachtet. Da die Fische in diesem Fall als Sache gelten, die einem anderen gehört, fällt diese Handlung unter den Tatbestand der Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in Zueignungsabsicht.