Fischerprüfung Brandenburg · Behandlung der gefangenen Fische · Frage 456

Unterliegt ein geschützter Fisch dem Aneignungsrecht des Anglers, wenn er zufällig gefangen wurde?

ANein · richtig
BJa, wenn er nicht lebensfähig vom Haken gelöst werden konnte.
CJa, wenn er den Haken tief geschluckt hat.
WarumGeschützte Fischarten dürfen grundsätzlich nicht gefangen und angeeignet werden, auch nicht zufällig. Sie müssen, wenn möglich, schonend zurückgesetzt werden.