Darf eine mit der Handangel gefangene untermaßige Schleie in ein anderes für Schleienbesatz vorgesehenes Gewässer umgesetzt werden?
WarumUntermaßige Fische, die mit der Handangel gefangen wurden, müssen immer unverzüglich und schonend in das Gewässer zurückgesetzt werden, aus dem sie entnommen wurden. Ein Umsetzen in ein anderes Gewässer ist nicht erlaubt, unabhängig davon, ob dieses für den Besatz vorgesehen ist oder nicht. Dies dient dem Schutz der Fischbestände und der Vermeidung der Verbreitung von Krankheiten oder unerwünschten Arten.