Fischerprüfung Brandenburg · Fanggeräte und deren Gebrauch · Frage 297

Dürfen Angelgeräte fangfertig an oder auf Gewässern mitgeführt werden, auf denen man nicht zum Fischfang berechtigt ist?

ANein · richtig
BJa
CJa, aber nur wenn mit diesen Geräten am gleichen Tag an anderen Gewässern geangelt wird.
WarumDas Mitführen fangfertiger Angelgeräte an oder auf Gewässern, für die keine Fischereierlaubnis vorliegt, ist in der Regel nicht gestattet. Dies dient der Vermeidung von illegalem Fischfang und der besseren Kontrollierbarkeit durch die zuständigen Behörden.