Fischerprüfung Brandenburg · Fanggeräte und deren Gebrauch · Frage 294

Darf der Angler einem 13jährigen Begleiter den Köderfischfang mit dem Senknetz überlassen?

ANein · richtig
BJa
CJa, nur wenn die Erlaubnis des Gewässereigentümers vorliegt.
WarumDas Fischereirecht ist ein persönliches Recht und darf nicht auf andere übertragen werden, insbesondere nicht auf Minderjährige ohne Angelschein. Das Fischen mit dem Senknetz ist eine Ausübung des Fischereirechts.