Fischerprüfung Sachsen · Spezielle Fischkunde · Frage 1908

Diese Salmonidenart hat vom 1. Oktober bis 30. April Schonzeit. Welche Fischart ist in der Abbildung dargestellt?

Bild zu Frage 1908
ABachforelle
BRegenbogenforelle
CMeerforelle · richtig
Warum · KI-ErklärungDie Meerforelle ist an ihrem schlanken, torpedoförmigen Körper mit silbriger Grundfärbung und dunklen Punkten zu erkennen. In Sachsen gilt für diese wandernde Salmonidenart eine festgelegte Schonzeit vom 1. Oktober bis zum 30. April, um ihren Aufstieg und die Laichzeit zu schützen.