Fischerprüfung Sachsen · Allgemeine Fischkunde · Frage 35

Neunaugen gehören zu den:

Astörartigen Fischen
BKnochenfischen
CRundmäulern · richtig
Warum · KI-ErklärungNeunaugen besitzen weder echte Kiefer noch paarige Flossen und gehören daher zu den urtümlichen Rundmäulern. Sie unterscheiden sich grundlegend von Knochenfischen oder Störartigen durch ihr saugnapfartiges Rundmaul mit Hornzähnen und ein knorpeliges Skelett.