Fischerprüfung Sachsen · Gewässerkunde · Frage 14

Wo müssen bei einem Fischsterben in einem Fließgewässer Wasserproben entnommen werden?

Adicht über dem Grund das Gewässers
Bnur in der Gewässermitte
Caus verdächtigen Einleitungen sowie unterhalb und oberhalb derselben · richtig
Warum · KI-ErklärungDurch Proben oberhalb und unterhalb einer verdächtigen Einleitung lässt sich zweifelsfrei beweisen, dass die Schadstoffe tatsächlich von diesem Verursacher stammen. Die Probe direkt aus der Einleitung sichert zusätzlich den genauen Nachweis der eingeleiteten Substanz. Eine reine Beprobung am Grund oder in der Gewässermitte reicht für eine gerichtsfeste Beweisführung nicht aus.