Kann die untere Fischereibehörde Ausnahmen vom Verbot des Fischfangs mit lebendem Köderfisch zulassen?
WarumDie Fischereibehörde hat die Möglichkeit, in begründeten Einzelfällen und für spezifische Gewässer Ausnahmen vom Verbot des Angelns mit lebenden Köderfischen zu gestatten, sofern ein triftiger Grund vorliegt. Dies dient dazu, flexibel auf besondere Gegebenheiten reagieren zu können.