Fischerprüfung Brandenburg · Behandlung der gefangenen Fische · Frage 445Ein Binnenstint wird gefangen. Was ist zu tun?
ADer Fisch ist unverzüglich und schonend in das Fanggewässer zurückzusetzen. · richtig
BDer Fisch ist sofort in ein geeignetes Gewässer umzusetzen.
CDer Fisch ist umgehend zu wiegen und zu messen und der Naturschutzbehörde zu melden.
WarumDer Binnenstint ist eine nach Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützte Fischart. Daher darf er nicht entnommen werden und muss sofort zurückgesetzt werden.