Fischerprüfung Brandenburg · Behandlung der gefangenen Fische · Frage 438

Welches Mindestmaß gilt für den Karpfen?

A35 cm · richtig
B45 cm
C60 cm
WarumDas Mindestmaß für den Karpfen ist in vielen Bundesländern und Gewässern auf 35 cm festgelegt, um den Bestand zu schützen und den Fischen die Möglichkeit zu geben, sich fortzupflanzen, bevor sie entnommen werden dürfen. Dieses Maß stellt sicher, dass die Fische eine ausreichende Größe erreicht haben.