Fischerprüfung Brandenburg · Fanggeräte und deren Gebrauch · Frage 243

Berechtigt der Fischereischein, der nach bestandener Anglerprüfung erteilt wird, zur Benutzung von Legeangeln (Aalschnur)?

ANein · richtig
BJa, aber nur mit totem Köderfisch
CJa
WarumDer Fischereischein berechtigt grundsätzlich zum Angeln mit Handangeln. Die Benutzung von Legeangeln (Aalschnüren) ist in den meisten Bundesländern und Gewässerordnungen nicht gestattet oder bedarf einer speziellen Erlaubnis, die über den allgemeinen Fischereischein hinausgeht. Diese Fangmethode wird oft als nicht tierschutzgerecht oder als zu effektiv angesehen und ist daher reglementiert oder verboten.