Fischerprüfung Brandenburg · Pflege der Fischgewässer · Frage 195

Darf zur Ausübung der Angelfischerei das Gelege befahren oder betreten werden?

ANein · richtig
BJa
CJa, nur mit Genehmigung des Gewässereigentümers
WarumDas Befahren oder Betreten von Gelegen ist grundsätzlich verboten, da es sich um geschützte Bereiche handelt, die für die Fortpflanzung von Fischen und anderen Wasserlebewesen lebenswichtig sind. Eine Störung oder Zerstörung dieser Bereiche kann erhebliche negative Auswirkungen auf den Fischbestand und das gesamte Ökosystem haben.