Fischerprüfung Baden-Württemberg · Gerätekunde, Fangtechnik, Behandlung und Verwertung der gefangenen Fische · Frage 650

Als zusätzlicher Ausrüstungsgegenstand wird an vielen Stellen ein Messer aufgeführt. Welche der nachfolgenden Aussagen ist richtig?

ADas Messer dient dem fachgerechten Töten des gefangenen Fisches, nachdem dieser zuvor ordnungsgemäß betäubt wurde · richtig
BDas Mitführen eines Messers ist nicht erforderlich
CDer Einsatz eines Messers erfolgt ausschließlich für das Durchtrennen der Angelschnur
Warum · KI-ErklärungFür das tierschutzgerechte Töten eines maßigen Fisches musst du diesen zuerst betäuben und anschließend durch einen Herzstich oder Kiemenschnitt entbluten lassen. Ein scharfes Messer ist dafür zwingend erforderlich und gehört zur Grundausstattung jedes Anglers.