Fischerprüfung Baden-Württemberg · Gewässerökologie und Fischhege · Frage 562

Was ist bei einem Fischbesatz in nach der Fischseuchenverordnung zugelassenen Gebieten zu beachten?

AEs dürfen nur Fische mit der entsprechenden Gesundheitsbescheinigung nach der Fischseuchenverordnung eingesetzt werden · richtig
BEs dürfen nur Fische aus der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden
CEs dürfen nur Fische aus heimischen Betrieben eingesetzt werden
Warum · KI-ErklärungIn zugelassenen Gebieten nach der Fischseuchenverordnung musst du sicherstellen, dass keine ansteckenden Fischkrankheiten eingeschleppt werden. Deshalb dürfen dort ausschließlich Fische besetzt werden, deren Seuchenfreiheit durch eine offizielle Gesundheitsbescheinigung nachgewiesen ist. Die geografische Herkunft der Fische aus Deutschland oder heimischen Betrieben reicht als Nachweis allein nicht aus.